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Auswandern in die Schweiz, Personen von außerhalb der EU (Europäische Union)

Staatsangehörige von Drittstaaten


Personen von außerhalb der EU/EFTA können nur dann in die Schweiz kommen, wenn sie „qualifiziert“ sind. Dabei handelt es sich um Führungskräfte, Fachkräfte und andere qualifizierte Personen, etwa mit einem Hochschulabschluss und mehrjähriger Berufserfahrung.


Auch für eine kurzfristige Beschäftigung ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Die Verwaltungsabläufe liegen in der Verantwortung des Arbeitgebers, der nachweisen muss, dass die Einstellung im wirtschaftlichen Interesse des Landes liegt. Sie müssen zudem nachweisen, dass Sie auf dem Schweizer bzw. EU/EFTA-Markt nicht das erforderliche Personal finden konnten. Dauert der Aufenthalt in der Schweiz mehrjährig, wird auch das Integrationspotenzial der Person in das berufliche und soziale Umfeld berücksichtigt (Sprachkenntnisse, Alter etc.).



Auswandern in die Schweiz, Personen von außerhalb der EU (Europäische Union)


Eine Arbeitsbewilligung berechtigt nicht unbedingt zur Einreise in die Schweiz. Abhängig von der Nationalität ist manchmal ein Visum erforderlich.


Die Schweizer Regierung legt jedes Jahr eine Höchstzahl an Aufenthaltsbewilligungen für Arbeitnehmer aus Drittstaaten fest

 
 
 

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