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Arten von Bewilligungen in der Schweiz

Es gibt verschiedene Arten: kurzfristige Aufenthaltserlaubnis (bis zu einem Jahr), Aufenthaltserlaubnis (vorübergehend) und Aufenthaltserlaubnis (unbefristet). Welche Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gelten, hängt von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltsgrund ab.


Arten von Aufenthaltsbewilligungen zum Leben in der Schweiz


  • Kurzaufenthaltsbewilligung (L-Bewilligung).

  • Aufenthaltserlaubnis B.

  • Daueraufenthaltserlaubnis C (Permission C).

  • Grenzgenehmigung G (Permiso G).

  • Vorläufige Schutzgenehmigung (F-Genehmigung).





Kurzaufenthaltsbewilligung (L-Bewilligung)


Eine Kurzaufenthaltsbewilligung L (Kurzaufenthaltsbewilligung EG) ist maximal ein Jahr gültig und bietet auch die Möglichkeit einer Verlängerung.


Diese Art der Erlaubnis ist an einen Arbeitsplatz und ein bestimmtes Unternehmen gebunden, mit der Einschränkung, dass Sie bei einem späteren Jobwechsel keine weitere Erlaubnis mehr erhalten können.


Aufenthaltserlaubnis B.


Die Aufenthaltserlaubnis B ist ein Jahr gültig und kann verlängert werden.


Eine solche Erlaubnis wird Nicht-EU-Bürgern nur in besonderen Fällen erteilt; Zum Beispiel, wenn es sich bei der Person um eine hochqualifizierte Fachkraft in einem Beruf handelt, für den in der Schweiz oder in der EU ein Mangel an qualifiziertem Personal besteht.



Daueraufenthaltsbewilligung C (Bewilligung C)


Die C-Bewilligung wird denjenigen Personen erteilt, die einen dauerhaften Aufenthalt in der Schweiz geplant haben, und ist auf unbestimmte Zeit verlängerbar.


Für Staatsangehörige aus Ländern ausserhalb der EU wird diese Bewilligung nach 10 Jahren Aufenthalt in der Schweiz erteilt, wobei es in der Regel Ausnahmen für Ehefrauen von Schweizer Staatsbürgern und anderen Gruppen gibt.


Ein großer Vorteil dieser Bewilligungsart besteht darin, dass man mit der C-Bewilligung problemlos den Arbeitsplatz, das Unternehmen wechseln und/oder sich selbstständig machen kann.


Grenz-G-Genehmigung (G-Genehmigung)


Die G-Bewilligung (Grenzgängerbewilligung/permis frontalier) wird Personen erteilt, die in einem anderen Land leben, aber in der Schweiz arbeiten.


Es gibt viele Menschen, die zum Arbeiten in die Schweiz kommen und gehen, aber lieber in einem anderen Land leben, da die Lebenshaltungskosten in der Schweiz normalerweise höher sind.


Mit der Aufenthaltserlaubnis G erhält man kein Aufenthaltsrecht; Sie wird jährlich erneuert und kann nicht in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.


Vorläufige Schutzgenehmigung (F-Genehmigung)


Dabei handelt es sich um die Erlaubnis, die nicht anerkannte, aber vorläufig aufgenommene Asylbewerber erhalten und die jährlich erneuert werden muss.




Für weitere Informationen zum Thema lass es mich in den Kommentaren wissen, ich beantworte gerne alle Fragen, die du hast.

 
 
 

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